| Klienteninformation
Wer die Selbstheilungskräfte der Klienten durch Handauflegen oder energetisches Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Klienten vor (!) Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes /Heilpraktikers ersetzt.
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Für Terminvereinbarungen bitte anrufen: 0 72 29 - 185 16 40 oder schreiben: s.seewald@heilerin- susanna.de |