Klienteninformation

 

Wer die Selbstheilungskräfte der Klienten durch Handauflegen

oder energetisches Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen

stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

 

So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht

(AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges

(spirituelles) Heilen praktizieren.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der

Heiler seine Klienten vor (!) Beginn seiner Tätigkeit

ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die

Tätigkeit eines Arztes /Heilpraktikers ersetzt.

 


 

 

 

 Für Terminvereinbarungen  bitte anrufen: 

 0 72 29 - 185 16 40 oder

 schreiben:

 s.seewald@heilerin-    susanna.de